• Aktuelles

Aktuelles

Die neue Ertragswertrichtlinie (EW-RL)

Die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (EW-RL) vom 12. November 2015 wurde am 4. Dezember 2015 im Bundesanzeiger (BAnz AT 04.12.2015 B4) bekannt gemacht und ersetzt die entsprechenden Hinweise und Anlagen zum Ertragswertverfahren in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006).
Nach der Sachwertrichtlinie (SW-RL) und der Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) ist die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) nunmehr die dritte Richtlinie, die schrittweise die Regelungen der Wertermittlungsrichtlinie ersetzen soll.

Dabei handelt es sich um die vorläufig letzte Richtlinie, die die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 mit Hinweisen und Empfehlungen zur Ermittlung eines Ertragswertes ergänzt. Nach Abschluss der Beratungen sollen die einzelnen Richtlinien zur Ermittlung des Bodenrichtwertes, des Sachwertes, des Vergleichswertes und des Ertragswertes zu den überarbeiteten Wertermittlungsrichtlinien zusammengefasst werden, die in ihrer Gesamtheit die Wertermittlungsrichtlinien aus dem Jahr 2006 (WertR 2006) ablösen.

Die neue Energiesparverordnung "(EnEV) 2014" mit den Änderungen ab 2016

Die neue Energiesparverordnung "(EnEV) 2014" ist am 01.05.2014 in Kraft getreten.

Die wesentlichsten Neuerungen gegenüber der EnEV 2009 und Änderungen ab 2016
finden Sie nachfolgend im Überblick:

-

Einführung einer Pflicht zur Nennung von Energiekennwerten (A+ bis H) in Immobilien-
anzeigen und der Vorlage eines Energieausweises bei der Besichtigung des Kauf-
oder Mietobjekts sowie der Übergabe beim Vertragsabschluss (Kopie oder Original)

-

Einführung eines Kontrollsystems für Energieausweise und Inspektionsberichte von
Klimaanlagen

-

Die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden wird auf
kleinere Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 250 m² gesenkt

-

Einführung der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden
mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht,
wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. Davon betroffen sind z.B.: größere Läden,
Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken

-

Einführung des "Modellgebäudeverfahrens" für neue Wohngebäude als alternatives
Nachweisverfahren (auch bekannt als "EnEV easy")

-

Heizkessel, die bis Ende des Jahres 1984 eingebaut oder aufgestellt wurden dürfen
ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Heizkessel, die 1985 oder später eingebaut
oder aufgestellt wurden darf man nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben

- Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) bei
Neubauten von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden ab 2016 um 25%

- Stufenweise Senkung des Primärenergiefaktors von Strom (bisher 2,6) ab 2016 auf 1,8

 

Billanzierung nach HGB oder IFRS

Abschlüsse nach IFRS sind derzeit nur für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben.
Alle anderen Unternehmen können ihre Abschlüsse wahlweise nach HGB oder IFRS erstellen. Immer mehr Mittelständler in Deutschland bereiten sich allerdings auf die internationalen Bilanzierungsregeln vor, oder veröffentlichen freiwillig zusätzlich zu ihrem HGB-Jahresabschluss einen IFRS-Einzelabschluss im Bundesanzeiger.

Eins zeichnet sich allerdings ab; alleine schon im Zuge von Basel II und der Vergleichbarkeit von Abschlüssen und Kennzahlen (Branchen und Betriebsvergleiche, Rating etc.) kommen immer mehr Unternehmen in die Situation auch einen Abschluss nach IFRS zu erstellen.

Unabhängig von der Art Ihres Abschlusses, erstellen wir Ihnen für Ihre Immobilienbestände das passende Bilanzierungsgutachten gemäß HGB und/oder Fair Value Gutachten gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS).

Die neue Vergleichswertrichtlinie (VW-RL)

Am 11. April 2014 wurde die neue Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) veröffentlicht. Sie ist eine weitere Einzel-Richtlinie zur Um- bzw. Neustrukturierung der Wertermittlungsrichtlinien (WertR).
Ende 2012 wurde bereits die Sachwertrichtlinie (SW-RL) und die damit verbundenen NHK 2010 eingeführt. Die SW-RL enthält ein neues Sachwertmodell, das im Wesentlichen auf neue Normalherstellungskosten (NHK 2010) basiert und unter anderem die lineare Alterswertminderung ansetzt.

Die in der ImmoWertV geregelten aktuellen Verfahrensgrundsätze, werden nun weiterhin mit der neuen Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) hinsichtlich dem Vergleichswertverfahren und zur Ermittlung des Bodenwertes vertieft.
Beide Richtlinien (SW-RL und VW-RL) sollen die modellkonforme Ermittlung des Sach- bzw. Vergleichswerts sowie des Bodenwerts gewährleisten.
Bis zur Veröffentlichung weiterer neuer Richtlinien sind die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) noch sinngemäß anwendbar, soweit dies mit der ImmoWertV vereinbar ist.
Viele Gutachterausschüsse werden wohl auch nicht in 2015 die neuen Sachwertfaktoren zur Modellkonformität der SW-RL veröffentlichen können, sodass übergangsweise die derzeit veröffentlichten Sachwertmodelle mit den dazugehörigen Sachwertfaktoren angewandt werden dürfen.

IFRS 13: FAIR VALUE MEASUREMENT

Im September 2005 startete der International Accounting Standards Board (IASB) das Projekt „Fair Value Measurement Guidance“, welches zur Vereinheitlichung aller Fair-Value-Bewertungsvorschriften beschlossen wurde. Bis heute existierten in den IAS/IFRS - Standards uneinheitliche Regelungen zur Fair Value Bewertung.
Am 12. Mai 2011 hat das IASB daher den IFRS 13 Fair Value Measurement veröffentlicht.

Ziel des Standards ist es, die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit bei der Bemessung des Fair Value zu erhöhen, eine einheitliche und transparente Bewertungshierarchie vorzugeben und auch durch standardisierte Anhangsangaben die Entscheidungsnützlichkeit für Investoren zu verbessern.

IFRS 13 ist im Dezember 2012 veröffentlicht worden.

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, ist IFRS 13 verpflichtend anzuwenden, jedoch nur prospektiv.