Bilanzierungsgutachten / Fair Value Gutachten
Im Zuge von Bilanzierungen (z.B. Jahresabschlussprüfungen), erstellen wir für alle Arten und Größen von Wohn- und Gewerbeimmobilien Bilanzierungsgutachten gemäß deutschen Vorschriften (HGB) und/oder Fair Value Gutachten gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS).
Bilanzierungsgutachten im Sinne des HGB, erstellen wir gemäß § 194 BauGB, ImmoWertV, WertR, Bodenwert-, Sachwert- und der Vergleichswertrichtlinie.
Fair Value Gutachten im Sinne der IFRS gemäß deutschen anerkannten Verfahren (ImmoWertV, Sachwert- und Vergleichswertrichtlinie) oder internationalen Bewertungsstandards in englisch oder deutsch.
Bei der Folge- oder Erstbewertung gemäß IFRS prüfen wir mit unseren meist internationalen Auftraggebern hinsichtlich einer Einstufung nach IAS 2, IAS 11, IAS 16, IAS 17 oder IAS 40. Bei der Erstbewertung gemäß IFRS1 bezogen auf IAS 16 und/oder IAS 40 prüfen wir auch hinsichtlich des Cost Modells. In den meisten Fällen bleibt es allerdings beim Fair Value Model.